Ein guter automatisierter Prozess unterscheidet zwischen wiederholbarer Routine und Entscheidungen, die Kontext, Verantwortung oder eine bewusste Kontrolle benötigen.
Welche Entscheidungen nicht einfach durchlaufen sollten
Automatisierung bedeutet nicht, jede Entscheidung aus dem Prozess zu entfernen. Je größer die fachliche, finanzielle oder rechtliche Auswirkung einer Entscheidung ist, desto wichtiger wird ein kontrollierter Freigabepunkt.
Prüfen heißt mehr als einen Button drücken
Geschwindigkeit allein ist kein ausreichendes Ziel. Automatisierung kann benötigte Informationen zusammenführen und einen Vorschlag vorbereiten, ohne die Verantwortung unsichtbar zu verlagern.
Die Datenschutzkonferenz empfiehlt, KI-Ausgaben auf ihre Richtigkeit zu prüfen (Abschnitt 3.3). Daraus folgt keine pauschale gesetzliche Freigabepflicht für jeden Workflow. Die folgenden Prüfpunkte sind unsere Empfehlungen für die Prozessgestaltung. [1]
Hier empfehlen wir einen Freigabepunkt
Eine menschliche Prüfung bleibt häufig sinnvoll bei:
- ungewöhnlich hohen Bestell- oder Zahlungsbeträgen
- widersprüchlichen oder unvollständigen Eingangsdaten
- neuen Kunden, Lieferanten oder Bankverbindungen
- Vertragsinhalten und rechtlich relevanten Erklärungen
- Ergebnissen mit geringer technischer Sicherheit.
Welche Informationen die prüfende Person braucht
Eine Freigabe sollte nicht bedeuten, dass Mitarbeiter den gesamten Vorgang erneut bearbeiten. Das System sollte Abweichungen markieren, relevante Informationen bereitstellen und die Entscheidung dokumentieren.
Routine vorbereiten, Verantwortung sichtbar halten
Kontrolle bleibt Teil des Prozesses, während vorbereitende Routinearbeit zuverlässig automatisiert werden kann.
Die Checklisten und Umsetzungsempfehlungen sind eine redaktionelle Einordnung von Salitech. Beispiele beschreiben mögliche Abläufe, keine dokumentierten Kundenprojekte.
Belege zum Beitrag
Die Nummern im Text beziehen sich auf diese Quellen.
- Künstliche Intelligenz und Datenschutz – Orientierungshilfe, Version 1.0Datenschutzkonferenz (DSK) · abgerufen am 16.10.2026
Leitfaden der deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden zur Auswahl, Einführung und Nutzung von KI-Anwendungen; kein abschließender Anforderungskatalog.
Zum Weiterlesen
Vertiefende Einblicke und Praxisbeispiele anderer Organisationen.
- Was Unternehmen beim Umgang mit generativen KI-Anwendungen beachten solltenIHK Aachen / DIHK · abgerufen am 18.10.2026
Unternehmerische Orientierung zu generativer KI, unter anderem zu Ergebnisprüfung, Datenschutz und verantwortlichem Einsatz.

